ESMA

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ESMA Titel

ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Union (EU), die dazu beiträgt, die Stabilität des EU-Finanzsystems zu sichern, indem sie den Schutz der Anleger verbessert und stabile und geordnete Finanzmärkte fördert.

Die ESMA erreicht ihre Ziele durch

  • die Bewertung von Risiken für Anleger, Märkte und Finanzstabilität;
  • die Fertigstellung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte
  • die Förderung der aufsichtlichen Konvergenz; und
  • die direkte Beaufsichtigung von Ratingagenturen, Transaktionsregistern und Verbriefungsregistern.

Die ESMA fördert nicht nur die aufsichtsrechtliche Konvergenz zwischen den für die Wertpapier- und Kapitalmarktaufsicht zuständigen nationalen Behörden (NCAs) der Mitgliedstaaten, sondern zielt auch darauf ab, dies über alle Finanzsektoren hinweg zu tun, indem sie eng mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet, die für das Bankwesen (EBA) und das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zuständig sind.

Obwohl die ESMA eine unabhängige Behörde ist, ist sie den europäischen Institutionen gegenüber rechenschaftspflichtig, einschließlich des Europäischen Parlaments, wo sie vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) auf dessen Ersuchen hin zu formellen Anhörungen erscheint, sowie dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Die Behörde berichtet den Institutionen regelmäßig auf Sitzungen und auch durch ihren Jahresbericht über ihre Aktivitäten.

AUFTRAG UND ZIELE:
Eine Mission: den Anlegerschutz verbessern und einen stabilen, geordneten Finanzmarkt fördern, Anlegerschutz, geordnete Märkte und Finanzstabilität.

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GESCHICHTE

Die ESMA wurde als direkte Folge der Empfehlungen des de Larosière-Berichts aus dem Jahr 2009 gegründet, der die Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) als dezentrales Netzwerk forderte. Sie nahm ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Gründungsverordnung am 1. Januar 2011 auf und ersetzte den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), der ein Netzwerk von nationalen Aufsichtsbehörden war, das eine einheitliche Aufsicht in der EU förderte und die Europäische Kommission beriet.

AKTIVITÄTEN

Die ESMA erreicht ihren Auftrag und ihre Ziele durch vier Aktivitäten:
  • Bewertung von Risiken für Anleger, Märkte und Finanzstabilität;
  • Fertigstellung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte;
  • Förderung der aufsichtlichen Konvergenz; und
  • Direkte Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen.

 

Bewertung von Risiken für Anleger, Märkte und Finanzstabilität

Der Zweck der Bewertung von Risiken für Anleger, Märkte und Finanzstabilität besteht darin, aufkommende Trends, Risiken und Schwachstellen und, wo möglich, Chancen rechtzeitig zu erkennen, damit darauf reagiert werden kann. Die ESMA nutzt ihre einzigartige Position, um Marktentwicklungen zu identifizieren, die die Finanzstabilität, den Anlegerschutz oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte gefährden.

Die Risikobewertungen der ESMA bauen auf den Risikobewertungen anderer Europäischer Aufsichtsbehörden wie den ESAs und NCAs auf und ergänzen diese. Sie tragen zur systemischen Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) bei, der sich auf Stabilitätsrisiken an den Finanzmärkten konzentriert.

  • Intern fließen die Ergebnisse der Risikobewertungsfunktion in die Arbeit der ESMA am einheitlichen Regelwerk, an der aufsichtlichen Konvergenz und an der direkten Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen ein.
  • Extern fördert sie die Transparenz und den Anlegerschutz, indem sie den Anlegern über unsere öffentlichen Register und Datenbanken Informationen zur Verfügung stellt und bei Bedarf Warnungen an die Anleger ausspricht. Die Funktion Risikoanalyse überwacht genau die Vorteile und Risiken von Finanzinnovationen in der EU.

Vervollständigung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte

Der Zweck der Vervollständigung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte besteht darin, den EU-Binnenmarkt zu stärken, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anleger und Emittenten in der gesamten EU geschaffen werden. Die ESMA trägt zur Stärkung der Qualität des einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte bei, indem sie technische Standards entwickelt und die EU-Institutionen bei Gesetzgebungsvorhaben berät. Diese Standardsetzungsfunktion war die Hauptaufgabe der ESMA in ihrer Entwicklungsphase.

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Förderung der aufsichtlichen Konvergenz

Unter aufsichtlicher Konvergenz versteht man die konsequente Umsetzung und Anwendung der gleichen Regeln mit ähnlichen Ansätzen in den 27 Mitgliedstaaten. Der Zweck der Förderung der aufsichtlichen Konvergenz ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für eine qualitativ hochwertige Regulierung und Aufsicht zu gewährleisten, ohne dass es zu Aufsichtsarbitrage oder einem Wettlauf nach unten zwischen den Mitgliedstaaten kommt. Die kohärente Umsetzung und Anwendung von Vorschriften gewährleistet die Sicherheit des Finanzsystems, schützt die Anleger und sorgt für geordnete Märkte.

Aufsichtliche Konvergenz bedeutet den Austausch von Best Practices und die Realisierung von Effizienzgewinnen sowohl für die NCAs als auch für die Finanzindustrie. Diese Tätigkeit wird in enger Zusammenarbeit mit den NCAs durchgeführt. Durch ihre Position im ESFS ist die ESMA qualifiziert, Peer Reviews durchzuführen, EU-Datenmeldepflichten, thematische Studien und gemeinsame Arbeitsprogramme aufzustellen, Stellungnahmen, Leitlinien und Q&As zu verfassen, aber auch ein enges Netzwerk aufzubauen, das Best Practices austauschen und Aufsichtsbehörden schulen kann. Im Anschluss an die Überprüfung durch die ESA wird die ESMA auch zwei EU-weite strategische Aufsichtsprioritäten festlegen, die die NCAs in ihren jährlichen Arbeitsprogrammen berücksichtigen sollen. Die ESMA unterstützt aktiv die internationale Aufsichtskoordination.

Direkte Beaufsichtigung bestimmter Finanzunternehmen

Die ESMA ist die direkte Aufsichtsbehörde für bestimmte Finanzunternehmen:

Rating-Agenturen

Verwahrstellen für Verbriefungen

Transaktionsregister

Diese Einrichtungen bilden wesentliche Teile der Marktinfrastruktur der EU.

Die vier Aktivitäten der ESMA sind eng miteinander verbunden. Die aus der Risikobewertung gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeit am einheitlichen Regelwerk, der aufsichtlichen Konvergenz und der direkten Aufsicht ein und umgekehrt. Wir betrachten die aufsichtliche Konvergenz als das wichtigste Ergebnis der Implementierung und Anwendung des einheitlichen Regelwerks. Die direkte Beaufsichtigung von Ratingagenturen und Transaktionsregister  profitiert von unseren Aktivitäten zur Risikobewertung und zum einheitlichen Regelwerk und fließt auch in diese ein.

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Weitere ausführliche Erklärungen zu allen Begrifflichkeiten der Finanzwelt findest du HIER in unserem Lexikon, auch Wikipedia hat weitere spannende Informationen zum Thema ESMA.

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